Ersatzunterkunft
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass wir Sie in einer Ersatzunterkunft unterbringen. Für einige Mieterinnen und Mieter haben wir bereits diese Unterbringung organisiert. Die Unterkunftskosten trägt die EUGEBAU. Wichtig: Die EUGEBAU muss die Unterbringung vorab genehmigen und einen entsprechenden Mietvertrag, zum Beispiel mit einem Hotel, schließen.
Eine Ersatzunterbringung wird zum Beispiel dann genehmigt, wenn sie zwingend auf einen Aufzug angewiesen sind und dieser defekt ist. Sollte Ihre Wohnung kernsaniert werden, wird die EUGEBAU die Unterbringung in eine Ersatzunterkunft genehmigen. Wir stehen Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.